Vereinfachung bei der Dokumentenbeschaffung

Das Apostille-Abkommen ist nach offizieller Rücknahme des deutschen Einspruches ab dem 6. Januar 2022 nun auch im Rechtsverkehr zwischen der Republik Paraguay und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.
Obwohl im Übergangszeitraum Legalisierungen noch anerkannt werden dürften, wird diese Erleichterung für deutsche Neuzuwanderer zu einer bedeutenden Vereinfachung und Verkürzung der Fristen bei der Beschaffung wichtiger Dokumente führen, da die Vorlage von Dokumenten deutschen Ursprungs bei den paraguayischen Auslandsvertretungen (Berlin - Frankfurt/Main) nicht mehr erforderlich sein wird.
Ab dem 6. Januar bzw. ab sofort reicht nun eine Apostille der zuständigen deutschen Behörde aus, und auch in Paraguay müssen diese Dokumente dann nicht mehr vom Aussenministerium legalisiert werden, wobei insbesondere diese Kosten aufgrund einiger Erschwernisse in den vergangenen Monaten stark angestiegen waren.
 
Quelle: Thomas Roeh, Das Kontor

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