Zunächst einmal die schlechte Nachricht: Die Touristenführerscheine gibt es nicht mehr. Die dazu gehörige gute Nachricht: Internationale Führerscheine sind der Polizei inzwischen bekannt und werden anerkannt.
Wer nach Paraguay kommt, kann mit seinem Internationalen Führerschein hier fahren. Allerdings nur so lange - falls er Neueinwanderer ist - bis er die paraguayische Cedula besitzt. Mit Erhalt der Cedula wird der Internationale Führerschein nicht mehr anerkannt. Das gilt natürlich nicht für Touristen.
Das bedeutet, dass man, sofern man noch keinen paraguayischen Führerschein besitzt, bei Polizeikontrollen nur den Reisepass in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein vorlegen kann. Aber auch das ist noch keine sichere Bank, weil Polizei einerseits beim Zentralcomputer nachfragen kann, ob man im Besitz einer Cedula ist oder der Polizist feststellt, dass die Aufenthaltsfrist laut Einreisestempel im Pass bereits abgelaufen ist. Spätestens dann muss man Farbe bekennen und wird behandelt, als ob man sein Fahrzeug ohne Führerschein bewegt.
Sobald man eine Cedula besitzt, kann man sich bei seiner zuständigen Gemeindeverwaltung einen paraguayischen Führerschein ausstellen lassen. Hierfür wird benötigt:
- Eine Kopie der Cedula
- Eine Kopie des Internationalen Führerscheins (sofern man einen europäischen Führerschein besitzt)
- Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs einer Fahrschule (sofern man keinen europäischen Führerschein besitzt)
- Eine Bescheinigung über die Blutgruppe
- Eine Bescheinigung über einen Seh- und Hörtest
- Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Zwei Passfotos
Die Kopien müssen notarbeglaubigt sein. Sowohl den Seh- und Hörtest als auch den Erste-Hilfe-Kurs kann man bei Consultorio Aleman in Piribebuy bekommen.
Für die Neuausstellung des paraguayischen Führerscheins nach 5 Jahren wird natürlich keine Kopie des Internationalen Führerscheins und keine Fahrschul-Bescheinigung mahr benötigt.
Hier noch den Text der Führerscheinbehörde über die Anforderungen zur Ausstellung eines Führerscheins.
Allerdings nehmen die meisten Gemeinden das nicht alles allzu ernst.
Anforderungen
Die Gemeindebehörde muss vor der Ausstellung eines Führerscheins vom Antragsteller folgendes verlangen:
1. Die spanische und/oder Guaraní-Sprache lesen und schreiben können. Außer in Fällen der Führerscheinklasse „Ausländer“.
2. Eine eidesstattliche Erklärung über das Leiden von Krankheiten und/oder Suchterkrankungen, die er hatte.
3. Eine psychophysische ärztliche Untersuchung, die eine Bescheinigung über die körperliche, visuelle, auditive und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs umfasst.
4. Eine theoretische Prüfung der Kenntnisse über das Fahren, die Signalgebung, die Gesetzgebung, Unfälle und deren Vermeidung.
5. Eine theoretisch-praktische Prüfung zu einfachen Kenntnissen der Mechanik und Fehlererkennung an Fahrzeugsicherheitselementen. Funktionen Ausrüstung und Instrumente.
6. Eine praktische Fahreignungsprüfung.
7. Bescheinigung über Grundkenntnisse in Erster Hilfe.
8. Nachweis der Blutgruppe, ausgestellt vom Ministerium für öffentliche Gesundheit, soziale Wohlfahrt oder einem autorisierten Labor.
9. Personen, die an Farbenblindheit leiden, einäugig oder schwerhörig sind, sowie Personen mit Behinderungen in den Gliedmaßen oder anderen Körperteilen, die jedoch mit den entsprechenden Prothesen oder in an ihre Behinderung angepassten Spezialfahrzeugen fahren können, können die Sondergenehmigung erhalten Aktivierungslizenz, sofern sie die anderen Anforderungen erfüllen.
10. Vor Erteilung einer Lizenz müssen die entsprechenden Berichte über den Antragsteller beim Nationalen Register für Führerscheine und Verkehrsaufzeichnungen angefordert werden.
11. Die Vorschriften können der Erteilung von Fahrerlaubnissen entgegenstehen, wenn aus der Herkunft des Antragstellers zu schließen ist, dass er durch die Häufung von Verstößen im Fahrzeugverkehr am Steuer gefährlich wird.